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Unfallprävention und Opferschutz
Hier erhalten Opfer von Verkehrsunfällen Informationen darüber, was ihnen zusteht

Opferschutz ist eine menschliche Selbstverständlichkeit. Es gilt, psychische Belastungen zu mildern oder zu verhindern.

 

Bei Verkehrsunfällen kann es nicht nur zu körperlichen Verletzungen kommen. Ein Unfall stellt häufig auch ein psychisches Trauma dar.

 

Ein Straßenverkehrsunfall – und insbesondere ein Verkehrsunfall mit schwerem Personenschaden – kann die bisherige Kontinuität des Lebens unterbrechen. Die gewohnte Lebensordnung, vertraute Rolleninhalte, das bisherige Wertesystem, die Lebenszielplanung, die gesamte persönliche Identität können plötzlich infrage gestellt werden (KLOSE, 1999).

 

Betroffen sind nicht nur der Unfallverursacher und der Geschädigte – auch Zeugen und Ersthelfer können tief erschüttert sein.

 

Unsere Mitarbeiter, die sich dem Opferschutz angenommen haben, sind keine Therapeuten und haben keine psychosoziale oder psychologische Ausbildung. Jedoch können sie zweifellos in den ersten ungewissen Tagen nach dem Unfall eine Art der Unterstützung bieten, die in der heutigen Zeit wegen Personal-/ bzw. Zeitmangel oft auf der Strecke bleibt: Sie nehmen sich Zeit!

 

Sie hören zu, schätzen ein und überlegen im Team, welche Hilfestellung gegeben werden kann, quasi wie ein Lotse im System.

 

Die geführten Gespräche sind sehr persönlich und mitunter sehr emotional. Um eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, werden derartige Gespräche ohne Bezug zu den aktuellen Ermittlungen des Verkehrskommissariats geführt. Auf diese Weise ist für die Betroffenen ein erster Schritt getan, das Geschehene zu verarbeiten.

 

Unser Motto lautet daher: „Wir lassen niemanden allein!“

Weitere Infos und Kontaktdaten finden Sie in unseren Downloads in der Außenspalte (Desktopansicht), bzw. unten (mobile Ansicht).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110