Geänderte Sprechzeiten aufgrund der andauernden Pandemielage:
Die Bürgersprechstunde bei ZA 12 bleibt weiterhin geschlossen. Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Infektionsschutzes ist im Sachgebiet Waffenrecht (ZA 12) auch weiterhin grundsätzlich keine persönliche Vorsprache möglich. Waffenrechtliche Angelegenheiten können im Notfall telefonisch, per E-Mail oder schriftlich abgewickelt werden.
Sollte das im Ausnahmefall einmal nicht möglich sein, erhalten Sie nach entsprechender Sachverhaltsprüfung von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Bitte erscheinen Sie daher nicht unaufgefordert und ohne einen Termin beim Pförtnerdienst. Aufgrund des derzeit erhöhten Anrufaufkommens empfiehlt sich insbesondere die Nutzung der E-Mail Adresse unter ZA12.koeln [at] polizei.nrw.de und des Faxes unter 0221 229 3572. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Hinweise zum kleinen Waffenschein
Zur Zeit erreichen die Polizei Köln zahlreiche Anträge zur Erteilung eines kleinen Waffenscheines. Viele dieser Anträge werden von Bürgern und Bürgerinnen gestellt, die nicht in Köln oder Leverkusen wohnen. Die Polizei Köln macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf einen Kleinen Waffenschein im Land Nordrhein-Westfalen bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde (Wohnort) einzureichen sind. Eine Antragstellung bei einer anderen als der Wohnortbehörde verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Eine Übersicht der Polizeibehörden sowie die Erreichbarkeiten erhalten Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.
Hinweise zum Verschießen von Pyrotechnik (z. B. an Silvester) Das Verschießen von Pyrotechnik mit Schreck- oder Signalschusswaffen ist auch bei Besitz eines „Kleinen Waffenscheins“ nicht erlaubt. Darüber hinaus ist bei öffentlichen Veranstaltungen - also auch bei großen Silvesterveranstaltungen - das Führen jeglicher Waffen (auch mit kleinem Waffenschein) verboten.
Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.
Im Downloadbereich stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die Sie benötigen, wenn Sie bei Ihrer Polizei Köln einen Antrag zum Waffenrecht stellen wollen.
Sie erreichen uns per E-Mail an die Adresse za12.koeln [at] polizei.nrw.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0221 229-0.
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags von 08.30 bis 12 Uhr.