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Waffenrecht
Hier finden sie allgemeine Informationen und Formulare rund um das Thema "Waffenrecht"

Aktueller Hinweis

Aufgrund von langfristigen Krankheitsausfällen kommt es aktuell leider zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen und Anträgen. Bitte sehen Sie daher nach Möglichkeit von telefonischen Sachstandsabfragen ab.

Anträge und Anfragen richten Sie bitte ausschließlich an das Postfach waffe.bochum [at] polizei.nrw.de (waffe[dot]bochum[at]polizei[dot]nrw[dot]de).

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Wichtige Informationen:

  • Aufgrund rechtlicher Änderungen ist es ab sofort nicht mehr möglich, eine Waffe unmittelbar in Waffenbesitzkarten einzutragen. Vorweg ist immer der jeweilige schriftliche Antrag einzureichen.
     
  • Anträge, Formulare und weitergehende Informationen finden Sie auf der rechten Seite (Desktopansicht), bzw. unten (mobile Ansicht), im "Download und Formular"-Bereich.
     
  • Das Anzeigeformular für größere Wechselmagazine im Sinne des § 58 Abs. 17 WaffG (in der Fassung ab 01. September 2020) finden Sie auf der rechten Seite im Download und Formular-Bereich.
  • Verbandsbescheinigungen sind ausschließlich im Original einzureichen. Sachkundebescheinigung (Sportschützen) sind entweder auf dem Postweg ODER elektronisch an das o.g. Postfach zu übersenden. Bitte keine Doppeleinsendung.

Unsere Sachbearbeiter/-innen sind telefonisch unter den Rufnummern

  • 0234 909-2124
  • 0234 909-2126
  • 0234 909-2171

für Fragen zu erreichen.

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Wer Schusswaffen erwerben und die tatsächliche Gewalt über sie ausüben will, bedarf gemäß  § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes hierzu einer Erlaubnis.

Diese wird in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt, die es in drei unterschiedlichen Ausführungen gibt:

Grüne Waffenbesitzkarte

Sie stellt die häufigste Form einer Waffenbesitzkarte dar und muss in der Regel vor dem Erwerb einer Waffe beantragt werden. Auf ihr lässt sich grundsätzlich jede Art von Schusswaffe eintragen. Zielgruppe sind: Jagdscheininhaber, Erben von Schusswaffen, Sportschützen, Waffenscheininhaber.

Gelbe Waffenbesitzkarte

Sie ermöglicht Sportschützen unter gewissen Voraussetzungen den Erwerb von Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie Kurzwaffen.

Rote Waffenbesitzkarte

Sie ermöglicht es Waffen- und Munitionssammlern, die wissenschaftlich oder technisch tätig sind oder eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung aufbauen wollen, Schusswaffen zu erwerben, wobei die Erlaubnis in der Regel auf ein bestimmtes Waffengebiet beschränkt ist. Allen Karten ist gemeinsam, dass sie den Besitz, aber nicht dass Führen von Waffen erlauben. Unter "Führen" versteht man das griffbereite Tragen der Waffe außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums. Wer eine Waffe führen möchte, benötigt hierfür in der Regel einen Waffenschein. Für das Führen von (bauartzugelassenen) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist in der Regel der sogenannte "Kleine Waffenschein" erforderlich.

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