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Polizeibeauftragter Thorsten Hoffmann
Polizeibeauftragter NRW legt ersten Tätigkeitsbericht vor
243 Eingaben seit März 2019: Miteinander und Transparenz sind wichtigste Themen für die Beschäftigten.
PLZ
40217
Ministerium des Innern NRW
IM NRW

Der Polizeibeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Thorsten Hoffmann, zieht in seinem ersten Tätigkeitsbericht eine positive Bilanz. Seit März 2019 wandten sich 243 Beschäftigte der nordrhein-westfälischen Polizei an den Polizeibeauftragten, 221 dieser Eingaben konnten von Hoffmann und seinem Team abschließend bearbeitet werden. „Da ging es mal um den Verdacht einer Mobbing-Situation am Arbeitsplatz oder um die Diensttauglichkeit. Da ging es um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege um Beförderungs- und Entwicklungsperspektiven sowie um Versetzungsverfahren. Die soziale Situation der Kollegen zieht sich wie ein roter Faden durch die Eingaben“, so Hoffmann.

Seit dem 1. März 2019 ist Hoffmann direkter Ansprechpartner für alle 54.000 Beschäftigten in der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Er wird aufgrund eigener Entscheidung tätig und ist nicht dem Legalitätsprinzip unterworfen. Alle Beschäftigten in der Polizei können sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an ihn wenden, persönlich, schriftlich oder per Mail. „Meine Integration im Innenministerium erleichtert meine Aufgabe. Zum einen, weil ich nahe an den Entscheidungsträgern bin, zum anderen aber auch, weil ich strukturelle Veränderungen direkt ansprechen kann“, so Hoffmann.

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