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Fahrradfahrer war mit rund 2,3 Promille absolut fahruntüchtig
Weil ein 36-Jähriger am Samstagabend (20.11.2021) während der Fahrt mit seinem Fahrrad auf seinem Smartphone tippte, wurde eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei in Dottendorf auf den Mann aufmerksam.
PLZ
53129
Polizei Bonn
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Als der Fahrradfahrer auf der Servatuisstraße angehalten wurde, telefonierte er. Zuvor war er in starken Schlangenlinien gefahren. Der 36-Jährige war augenscheinlich alkoholisiert. Er lallte und seine Aussprache war stark verwaschen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2,3 Promille. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobe zur Beweissicherung an, die ein Arzt dem Zweiradfahrer auf der Polizeiwache Bad Godesberg entnahm. Den 36-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.

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