Ein Opfer aus Bielefeld erhielt zunächst eine E-Mail von einer vermeintlichen Kanzlei, dessen Rechtsanwalt sich dabei als Insolvenzverwalter ausgab und vorgab, Kraftfahrzeuge aus einem Insolvenzverfahren zu verkaufen. In der E-Mail war eine Auflistung der käuflich zu erwerbenden Kraftfahrzeugen enthalten. Oftmals werden in den E-Mails auch gefälschte Dokumente beigefügt, die die Seriosität untermauern sollen.
Sollte das Opfer sich für ein Fahrzeug entscheiden und den erforderlichen Geldbetrag überweisen, erfolgt kein weiterer Kontakt und auch keine Auslieferung des Objektes.
Die Betrüger nutzen in diesen Fällen die Identität von aktiven Rechtsanwälten oder Insolvenzverwaltern, so dass eine Recherche im Netz zunächst keinen Hinweis auf einen Betrug ergeben. Vergleichen Sie deshalb in solchen Fällen ganz genau die Daten. In der Regel bestehen bei der E-Mailadresse und der Telefonnummer des echten Anwalts zu dem Betrüger Abweichungen. Recherchieren Sie möglichst in dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis, um die Echtheit des Anwalts zu überprüfen.
Achtung: Der Verkauf von Insolvenzmasse erfolgt in der Regel über öffentliche Auktionen. Insolvenzverwalter verkaufen keine Fahrzeuge aus der Insolvenzmasse per E-Mail!
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