Hierbei handelt es sich um einen Trend, der in den USA seit mehreren Jahren bekannt ist und jetzt vermehrt auch in Deutschland anzutreffen ist. Nicht jede als Clown verkleidete Person will tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im bloßen Erschrecken. Das hat eine lange Tradition, insbesondere um Halloween am 31. Oktober. Aber auch das bloße Erschrecken kann strafrechtlich relevante Konsequenzen haben, wenn sich der Erschreckte dabei verletzt.
Die Maskierung als Clown bewirkt, dass es oft keine Hinweise auf die Identität des Angreifers gibt. Zur Aufklärung solcher Straftaten helfen auch Hinweise zu Fluchtrichtungen und weitere Detaillangaben. Die Polizei ist daher auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen.
In Einzelfällen führen die unbekannten Angreifer Waffen mit sich. Beachten Sie bitte in jedem Fall die Hinweise der Polizei:
- Vorausschauendes Verhalten ermöglicht, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
- Treffen Sie auf bedrohlich wirkende Horrorclowns, dann ist es besser, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von gesundem Menschenverstand.
- Wenn Sie bedrohliche Gruppen von Horrorclowns feststellen, verständigen Sie die Polizei über „110“.
Es kursieren jedoch auch Falschmeldungen, sogenannte Fakemeldungen. Lassen Sie sich nicht durch solche Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Hierunter sind unter anderem auch sogenannte „Prank-Videos“ zu finden. Das Teilen solcher Videos verunsichert andere Menschen unnötig. Daher bittet die Polizei, solche Videos nicht zu teilen.
Manche Kommentare in den sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen zur Selbstjustiz gegenüber den als Clowns verkleideten Angreifern auf. Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz, denn sie ist strafbar.