In sozialen Netzwerken und Messengerdiensten kursierten bereits Angebote über Impfpässe mit einem Eintrag der Covid-19-Impfung. Die Betrüger nutzten dabei auch Daten über den Impfstoff oder die Chargennummer aus privaten Posts, um ihre Fälschungen möglichst originalgetreu aussehen zu lassen.
Das LKA Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass nicht nur das Herstellen und Vertreiben, sondern auch die Nutzung solcher gefälschten Impfpässe strafbar ist. Entsprechende Ermittlungsverfahren (Urkundenfälschung, Betrug) werden bei Bekanntwerden umgehend eingeleitet.