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Begleitung der Polizei durch die Medien
Informationen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Sehr geehrte Medienvertreterinnen und Medienvertreter,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben der Polizei für Bochum, Herne und Witten! 

Immer, wenn Sie Polizistinnen und Polizisten im operativen Einsatz begleiten möchten, sind besondere rechtliche Vorgaben zu beachten. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Erlass des Ministeriums des Innern für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2011, dem sogenannten „Medienerlass“.

Begleitersuchen sind nicht Bestandteil der in § 4 (1) LPG NRW genannten behördlichen Auskunftsplichten, sondern sind eine freiwillige Leistung der Polizeibehörde (siehe Ziff. 5 des Medienerlasses ). Um die Bevölkerung über die Arbeit des Polizeipräsidiums Bochum zu informieren und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die professionelle, polizeiliche Aufgabenerledigung zu stärken, sind mediale Begleitungen nach eingehender Prüfung grundsätzlich möglich.

Prüfkriterien sind insbesondere:

  • Thema und Ausrichtung der Reportage
  • Sendeformat
  • Dauer und Aufwand
  • Bezug zur Polizei Bochum

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Polizei für Bochum, Herne und Witten eine Zusage nur dann erteilen kann, wenn alle erforderlichen Kriterien vollständig erfüllt sind. Dazu gehört primär auch die konkrete Zusage eines Sendetermins. Eine Produktion „auf Konserve“ unterstützen wir im Hinblick auf unsere Personalressourcen nicht.

Wichtig
Beachten Sie, dass „Doku-Soap“-Formate, „Reality-TV“-Formate, „Doku-Fake“-Formate und „Scripted-Reality“-Dokus nicht unterstützt werden!

Um Ihre Anfrage zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir Sie, unsere Checkliste sowie die bereitgestellten Medienverträge (siehe Download-Spalte rechts) auszufüllen. Die Unterlagen senden Sie anschließend an pressestelle.bochum [at] polizei.nrw.de (subject: Mediales%20Begleitersuchen) (pressestelle[dot]bochum[at]polizei[dot]nrw[dot]de ).

Die abschließende Genehmigung erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP) durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Polizei für Bochum, Herne und Witten.

Ihre Pressestelle

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