Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Verkehrsregelung

Allgemeine Fragen
Regelt die Polizei noch den Verkehr?

Grundsätzlich ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig für Verkehrsanordnungen und Verkehrslenkung bzw. -führung. Die Polizei regelt den Verkehr, wenn dies in Eilfällen erforderlich ist und/oder technische Hilfsmittel nicht zur Verfügung stehen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110