Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Polizeilicher Opferschutz
Opfer von Straftaten haben vielfältige Rechte (z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz), die sie in Anspruch nehmen können

Eine unsere Hauptaufgaben ist es, den Betroffenen von Straftaten, Verkehrsunfällen und sonstigen Unglücksfällen kurzfristig Beistand zu leisten. In persönlichen Gesprächen stellen wir fest, welche Hilfen benötigt und in Anspruch genommen werden können. Anschließend versuchen wir, entsprechende professionelle Hilfen wie den Weißen Ring, die Verkehrsunfallhilfe, Beratungsstellen, ärztliche Stellen usw. zur Verfügung zu stellen.

Neben dieser Aufgabe arbeiten wir in Hilfenetzwerken mit und sind  Ansprechpartner zum Thema polizeilicher Opferschutz für andere Behörden, Institutionen, Privatpersonen usw.

Wir versuchen, die polizeiinternen Verfahrensabläufe im Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe zu koordinieren und zu optimieren.

Unten finden Sie die Kontaktinformationen zur Kriminalprävention und zur Verkehrsunfallprävention für die Städte Bochum, Witten und Herne.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110